Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen
beschließt:
Die Verwaltung zu beauftragen, bei den zuständigen Behörden zu beantragen, den Bereich Ahornstraße, Akazienstraße, Eichenstraße und Ulmenstraße als Zone 30 auszuweisen und ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5t Gesamtgewicht in diesem Bereich anzuordnen.
Bei der Festlegung der genauen Beschilderung ist der Ortsbeirat Seefeld mit einzubeziehen.
Begründung:
Um die Verkehrssicherheit der Einwohner, vor allem der Kinder und Jugendlichen zu erhöhen, muss neben der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 durch zusätzliche Maßnahmen auf den Fahrzeugverkehr eingewirkt werden. Hier bietet sich die Anordnung einer Zone 30 besonders an. Die Fahrzeugführer werden auf Grund der
Gleichrangigkeit der Straßen durch die Vorfahrtsregelung
rechts vor links zusätzlich gebremst.
Insbesondere im morgendlichen Schülerverkehr sind an der sehr vollen Bushaltestelle immer wieder Gefahrensituationen zu beobachten. Fahrzeugführer passieren diesen Bereich mit unangepasster Geschwindigkeit.
In einem ersten Schritt wurde vom Ortsbeirat angefragt, ob eine Geschwindigkeitsanzeige installiert werden kann. Das wurde aus Kostengründen und der geringen Verkehrsfrequenz abgelehnt.
Die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge über 7,5t Gesamtgewicht durch den Bereich des Wohnparks muss grundsätzlich untersagt werden. Für die An- und Abfahrt des Lieferverkehrs muss die Anbindung von der B158 über die Gewerbeparkstr. genutzt werden. Das trägt zu einer weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und einer Reduzierung der Schall- und
Schadstoffemissionen im Bereich des Wohnparks bei.
Zu dieser Problemstellung gab es bereits in der Vergangenheit Beschwerden von Einwohnern.
Entscheidung der SVV:
Sitzung am 19.12.2019 mehrheitlich beschlossen