Das Brandenburgische Brand- und Katastrophenschutzgesetz wurde im Jahr 2019 mit vielen Änderungen neu gefasst. Darunter fällt auch die Änderung, dass Kosten für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg beschieden werden müssen. Das ist mit der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehren im Amtsbereich Werneuchen (Feuerwehrgebührensatzung – FwgS vom 17.04.2001) kostendeckend so nicht mehr möglich. Die UWW befürwortet die Anpassung Satzung und die neue Kalkulation der Gebühren nach fast 20 Jahren. Schließlich investiert die Stadt Werneuchen in den nächsten 5 Jahren mehr als 5 Mio. € in die Feuerwehrinfrastruktur. Da ist eine Beteiligung nach dem Verursacherprinzip durchaus gerechtfertigt.