Videoüberwachung in den Bereichen der Bahnhofsvorplätze Werneuchen und Seefeld

Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen beschließt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt bis zur nächsten SVV die rechtlichen Aspekte (Datenschutz etc.) sowie die zu erwartenden Kosten für eine Videoüberwachung mit Videospeicherung (nur Video ohne Audio) in den Bereichen Bahnhofsvorplatz Werneuchen und Bahnhofsvorplatz
Seefeld zu prüfen und einen Ergebnisbericht vorzulegen.

Begründung:
Beschwerden und Hinweise auf Sachbeschädigung, Vandalismus und Diebstahl im Bereich der Bahnhofsvorplätze Werneuchen und Seefeld haben sich gehäuft. Fahrräder werden mutwillig beschädigt und/oder gestohlen, Wartehäuschen werden beschmiert und verwüstet, das
gesamte Umfeld durch Schmierereien, zersplitterte Flaschen und Unrat verschmutzt. Die Videoüberwachung und die Videospeicherung ohne Ton sollen einerseits als eine mögliche Präventionsmaßnahme und andererseits zur möglichen Identifizierung und Strafverfolgung von
Tätern dienen. Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben durch eine Videoüberwachung einen Rückgang der o.g. Vorgänge bewirkt.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG) lassen die „Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen“ zu, wenn sie zu bestimmten Zwecken erforderlich ist (§ 4 BDSG und § 28
BbgDSG). Dies ist durch die Stadtverwaltung zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

Entscheidung der SVV:
Sitzung am 13.02.2020 mehrheitlich dafür gestimmt