Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen beschließt:
Die Verwaltung zu beauftragen, bei den zuständigen Behörden zu beantragen, dass auf der L 235, Ortsdurchfahrt Werneuchen, in dem Abschnitt Poststraße zwischen Ausfahrt Rossmann und der Einmündung Mühlenstraße, die erlaubte Geschwindigkeit von bisher 50 km/h auf 30 km/h reduziert wird. Auf der rechten Seite der Fahrbahn, in Richtung Mühlenstraße, soll in dem genannten Bereich ein Parkverbot für die Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingerichtet werden. Auf der linken Seite der Fahrbahn sollen in dem genannten Bereich zwei ca. 30 m lange Halteverbotszonen eingerichtet werden.
Begründung:
In diesem Bereich kommt es zu erhöhtem Schwerlastverkehr. Grund hierfür sind die An- und Abfahrten zur Niederlassung der REMONDIS Brandenburg GmbH und dem Wertstoffhof der Barnimer Dienstleistungsgesllschaft mbH in der Mühlenstraße. Während der Erntezeit erhöht sich das Verkehrsaufkommen durch die Anlieferungen der umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe zur HaGe Nordland, Werneuchen, Mühlenstraße 1.
Die Anwohner sind während der Betriebszeiten der o.g. Einrichtungen erheblich Schall- und Schadstoffemissionen ausgesetzt.
In der Poststraße 12 befindet sich eine Kindertagespflege. Die Umzäunung des Spielgartens grenzt direkt an den Straßenbereich, so dass die Kinder dieser Einrichtung nur ca. 3m vom fließenden Verkehr entfernt spielen und nicht nur den genannten Emissionen ausgesetzt sondern auch durch das hohe Verkehrsaufkommen mit relativ hohen Geschwindigkeiten gefährdet sind.
Das Parkverbot gewährleistet einen störungsfreien Verkehrsfluss, der z.Zt. nicht möglich ist. In der Erntezeit verschärft sich diese Situation zusätzlich durch Anlieferung und den Abtransport der Ernte. Die Halteverbotszonen auf der linken Straßenseite sollen LKW und Traktoren mit Anhängern die Möglichkeit zum Ausweichen bei Gegenverkehr bieten.
Durch die fehlende Breite der Fahrbahn können neben den parkenden Autos keine zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren sondern es muss jeweils der Gegenverkehr abgewartet werden. Es kommt teilweise zu längeren Rückstaus mit entsprechender Belastung durch Schall- und Schadstoffemissionen.
Mit der Reduzierung der Geschwindigkeit in dem o.g. Bereich von derzeit 50 km/h auf 30 km/h und dem zusätzlichen Parkverbot werden neben den Schallemissionen auch die Schadstoffemissionen für die Einwohner rund um die Altstadt von Werneuchen reduziert sowie die Verkehrssicherheit erhöht. Die Anordnung des zeitlich begrenzten Tempolimits am Paddenpfuhl, zum Schutz des dort jährlich brütenden Entenpaares ist dann nicht mehr notwendig.
Entscheidung der SVV:
Sitzung am 19.12.2019 mehrheitlich beschlossen